Seitenbereiche

Eintrittsgelder für DJ-Veranstaltungen

Allgemeiner oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

Illustration

Umsatzsteuer

Eintrittsgelder für Konzertveranstaltungen und Konzerte vergleichbarer Darbietungen unterliegen dem nur ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a Umsatzsteuergesetz/UStG). Die Frage, ob der ermäßigte Steuersatz auch für Musikveranstaltungen mit mehreren Diskjockeys gilt, hat das Sächsische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 6.6.2016 (Az. 5 K 1811/12) verneint. Jetzt beschäftigt sich der Bundesfinanzhof (BFH) mit diesem Thema in dem anhängigen Verfahren mit dem Az. V R 16/17.

Stand: 28. März 2019

Bild: Gary - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.